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Versichert gelten auch Schäden, welche während der Implementierungsphase verursacht wurden.
Rund 50% der aus der Schadenregulierung bekannten Schadenfälle entfallen auf
eine in diesem Zeitraum gesetzte Ursache.
2. Aufwendungen in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung (mitversichert)
Sie arbeiten analog Lasten/Pflichtenheft, dokumentieren das Projekt, und auch Ihr Auftraggeber
nimmt Ihnen dieses nach der Testphase ab. Durch eine bis dahin nicht absehbare Ursache
kommt es trotzdem zu einem Schadenfall, obwohl alles adäquat getestet war.
Beispiel aus der Praxis
Sie liefern eine Applikation, auf die eine gewisse Anzahl von Usern zeitlich Zugriff haben soll.
Es war bis dahin nicht absehbar, dass mehr User als geplant auf diese Applikation Zugriff nehmen.
Es kommt zu einem Systemzusammenbruch, welcher bei Ihrem Kunden einen Vermögensfolgeschaden in
Form entgangenen Gewinns nach sich zieht.
3. Datenverlust (mitversichert)
Um an einer Applikation zu arbeiten, führen Sie ein Backup durch. Sie speichern diese Daten
redundant ab; beim Wiederaufspielen der Daten auf die neue Applikation kommt es zu einem Datenverlust.
Durch eine nicht bekannte Ursache sind Datensätze unwiederbringlich verschwunden. Der
versicherte Vermögensfolgeschaden wäre die Wiederherstellung der verschwundenen Daten.
4. Verzug (mitversichert)
Verzugsschäden sind weitestgehend mitversichert. Sie nehmen ein Projekt an, und es kommt
aufgrund eines zum Zeitpunkt der Projektannahme nicht bekannten Sachverhalts zu einem Verzug,
welcher einen Vermögensfolgeschaden nach sich zieht. Dieser Schadenfall gilt umfänglich
versichert. Mögliche Gründe für einen derartigen Verzugsschaden sind beispielsweise ein
unerwarteter Krankheitsfall, Mitarbeiterfluktuation, Datenverlust oder ein vorausgehender
Sachschaden (Beispiel: im Falle eines Brandes werden Ihre Projektdaten gelöscht,
so dass Sie von Neuem starten müssen).
Beispiel aus der Praxis
Ein IT-Unternehmen erhält den Auftrag, ein spezielles Kundenverwaltungsprogramm für
ein Maschinenbauunternehmen zu programmieren und im Anschluss zu implementieren.
Aufgrund technischer Schwierigkeiten und der Erkrankung einiger Mitglieder des Projektteams
kann der Versicherungsnehmer (VN) den vereinbarten Termin nicht halten.
Daraufhin tritt der Kunde vom Vertrag zurück. Durch die dem VN bereits entstandenen Kosten
und Schadenersatzforderungen des Kunden sieht sich der VN mit einem Schaden von
insgesamt 75.000 Euro konfrontiert.
5. Schäden durch Viren (mitversichert)
Durch eine Ihrerseits eingebrachte Software/Hardware kommt es zu einem Virenbefall auf
dem Netzwerk Ihres Kunden. Sie schließen Ihren Laptop an das Firmennetzwerk Ihres
Kunden an; hierdurch kommt es zu einem Virenbefall.
6. Verletzung von Urheberrechten
Ein IT-Beratungsunternehmen entwickelt ein revolutionäres und erfolgreiches Risk-Management-Tool.
Dieses zieht die Aufmerksamkeit eines Mitbewerbers aus Japan auf sich, der die Rechte für das Tool
kaufen möchte. Der Versicherungsnehmer (VN) lehnt das Angebot ab.
Um Druck auf den VN auszuüben, macht der japanische Konkurrent eine angebliche Urheberrechtsverletzung
geltend und reicht Klage ein. Der VN muss sich mit der Abwehr der Klage und einer
Forderung von 5.000.000 Euro auseinandersetzen. Insgesamt beläuft sich der Schaden
für den VN auf 250.000 Euro.
7. Programmierfehler
Ein IT-Unternehmen entwickelt eine Software (Lagerverwaltungssystem) für ein großes Speditionsunternehmen.
Bei der Migration der Datenbanken tritt ein Fehler in der Feldzuweisung auf, der einen Ausfall des Systems
zur Folge hat. Dadurch ist der Betrieb der Spedition erheblich gestört. Liefertermine können nicht
eingehalten werden, so dass neben einem Ausfall von zwei Tagen und erheblichen Mehrkosten auch
Schadenersatzansprüche und Pönale der Speditionskunden auf den Kunden zukommen. Der Kunde macht
den Versicherungsnehmer (VN) haftbar. Der Gesamtschaden beläuft sich auf 750.000 Euro.
FAZIT:
Die vorgenannten Schadenfälle sind alle aus der Praxis bekannt. Jedoch bieten nicht alle auf dem
Versicherungsmarkt angebotenen Versicherungslösungen Ihnen auch eine bedarfsgerechte Absicherung diesbezüglich.
Haftpflichtdeckungen, welche beispielsweise erst nach finaler Abnahme Ihres Kunden/Abnehmers Versicherungsschutz
bieten, sind einfach nicht praxisgerecht. Eine große Anzahl von Schäden hat ihren Ursprung bereits in der
Implementierungsphase, diese sind somit nicht mitversichert. Hier wird für einen hohen Betrag ein
eingeschränkter Versicherungsschutz verkauft.
Wir bieten Ihnen eine möglichst umfassende Absicherung Ihres Haftungsrisikos.
Bei uns sind Sie auf der sicheren Seite!