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Laut einer Untersuchung der Frankfurter Rundschau können sich Kunden bei keinem Berufsunfähigkeitstarif darauf verlassen, dass die Assekuranz in jedem Fall auch bezahlt. Zu unklar sind die Versicherungsbedingungen.
zum Artikel
Die im Artikel der Frankfurter Rundschau angesprochene Problematiken bestehen bei uns nicht.
Unsere Prozessquote beträgt 0,0 Prozent!
Seit Einführung 1995 kein bekannter Streitfall!
Wir stimmen Ihre Kranken- und BU-Versicherung aufeinander ab damit folgende Situation niemals entstehen kann:
Das Krankentagegeld wird wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr bezahlt
und die BU-Versicherung springt wegen abweichender medizinischer Beurteilung der Berufsunfähigkeit nicht ein.
Wie lange leistet mein Krankentagegeld?
Entsprechend den Musterbedingungen der Krankenversicherung endet die Leistung des Krankentagegeldes
mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen
Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt,
bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat,
spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Wann bin ich berufsunfähig?
Im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherer muss der ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mind. 50% nicht
mehr ausgeübt werden können.
Einige Gesellschaften bieten an, bereits bei 25% oder 33% Berufsunfähigkeit eine Rente zu zahlen.
Diese Leistung wird jedoch gegenüber der Leistung ab 50% erheblich gekürzt.
Wann beginnt meine Berufsunfähigkeitsrente?
Die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente beginnt bei den meisten Versicherungsgesellschaften mit Ablauf des Monats im welchem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.
Schadenfall Berufsunfähigkeit
Der Versicherungsnehmer erleidet einen doppelten Bandscheibenvorfall im Halswirbelbereich. Aufgrund dessen kann
der Versicherungsnehmer seinen Beruf als Programmierer nicht mehr ausüben. Zunächst ist der Versicherungsnehmer
krankgeschrieben und erhält von seiner privaten Krankenversicherung ein Krankentagegeld.
Leistung des Krankenversicherers
Ein Anspruch auf Krankentagegeld
setzt eine völlige Arbeitsunfähigkeit (100 %) voraus und wird für eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Eine Krankentagegeldversicherung endet, sobald Berufsunfähigkeit eintritt. Diese liegt vor, wenn nach medizinischem
Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit eine mehr als 50 prozentige Erwerbsunfähigkeit besteht.
Tritt eine Berufsunfähigkeit während einer Arbeitsunfähigkeit ein wird das Krankentagegeld
längstens noch für drei Monate gezahlt.
Diese Regelung liegt bei fast allen in Deutschland anbietenden Krankenversicherern zugrunde.
Leistung des Berufsunfähigkeitsversicherers
Kann ein Versicherungsnehmer zu 50 % seiner zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen, beginnt
die Leistung der Berufsunfähigkeitsrente. Kommt der Versicherer jedoch zu der Einschätzung, dass bei
einer zumutbaren Umorganisation des Betriebes noch 50 % der bisherigen beruflichen Tätigkeit ausgeübt werden können,
so besteht kein Anspruch auf Leistung.
Unser Versicherungsnehmer hat direkt nach Ende des Anspruchs auf Krankentagegeld
seine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, da vertraglich fest vereinbart gilt:
Sobald wegen Berufsunfähigkeit kein Krankentagegeld mehr gezahlt wird, springt Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung
entsprechend den vereinbarten Bedingungen ein.
Unser Angebot
Unser Angebot
Wie sieht meine Leistung im Konzept der gb.online gmbh aus?
Das Krankentagegeld leistet bis zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Sind Sie berufsunfähig, leistet die Berufsunfähigkeitsrente.
Im Schadenfall:
Die Schadenabteilung der gb-online gmbh steht Ihnen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche mit Rat und Tat zur Seite.
Versprochen!
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