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Haftpflichtversicherung für Unternehmen der Marketing- und Werbebranche
Jahresumsatzsumme von maximal (in Euro)
Versicherungssumme für Vermögensschäden
75.000
150.000
500.000
750.000
1.000.000
€ 250.000
€ 355
€ 400
€ 515
€ 660
€ 785
€ 500.000
€ 435
€ 490
€ 615
€ 785
€ 930
€ 1.000.000
€ 565
€ 635
€ 755
€ 955
€ 1125
€ 1.500.000
€ 645
€ 725
€ 860
€ 1080
€ 1270
€ 2.000.000
€ 680
€ 770
€ 910
€ 1145
€ 1345
Zusatzbaustein Cyber Risk Management i
Versicherungssumme
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 250.000
€ 125
€ 150
€ 200
€ 225
€ 250
Der Zusatzbaustein Cyber Risk Management kann nur in Verbindung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Der Selbstbehalt liegt für dieses Modul generell bei 1.000 € je Schadenfall. Bei Betriebsunterbrechungsschäden gilt ein zeitlicher Selbstbehalt von 12 Stunden je Schadenfall. Die Deckungssummen sind einfach maximiert.
Zusatz-Module
Zusatz-Modul Betriebshaftpflichtversicherung
Versicherungssumme für Personen-und Sachschäden
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 3.000.000
€ 60
€ 5.000.000
€ 80
(die Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht-und Umwelt Schadenversicherung kann nur in Verbindung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden)
Selbstbehalte
Für die unten genannten Versicherungssummen gelten folgende Selbstbehalte:
€ 500 für Vermögens- und Sachschäden; € 0 für Personenschäden.
Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von € 15.000.
Alle genannten Prämien sind Nettoprämien (ohne Versicherungssteuer) und ausschließlich jährlich zu zahlen.
Derzeit beläuft sich die Versicherungssteuer in Deutschland auf 19 % und in Österreich auf 11 %.
Die Jahresnettoprämie erhöht sich um den Betrag der Versicherungssteuer.
Haftpflicht für Unternehmen der Marketing- und Werbebranche
Werbung - Arbeiten im ständigen Wandel, mit täglich neuen Herausforderungen.
In diesem Markt fällt es vielen Versicherern schwer geeignete Deckungskonzepte darzulegen.
Die groot bramel versicherungsmakler haben speziell auf die Werbebranche zugeschnittene Konzepte
entwickelt. Beispielhaft möchten wir Ihnen einige Deckungserweiterungen aufzeigen.
Ihr Unternehmen ist geschützt vor Ansprüchen aus Vermögensschäden Dritter, durch Fehler bei Entwicklung,
Entwurf, Herstellung oder Verbreitung von Werbemitteln für Produkte, Dienstleistungen oder
Personalanzeigen in Bild, Schrift und Ton.
Außerdem umfasst der Versicherungsschutz auch gesetzliche Haftpflichtansprüche des
Versicherungsnehmers gegen Angestellte aus den genannten Tätigkeiten, wenn
Weltweiter, umfassender Versicherungsschutz für Vermögens-, Sach und Personenschäden, insbesondere für:
die Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
die Verletzung von Persönlichkeits und Lizenzrechten (immaterielle Schäden)
die Verletzung von Geheimhaltungspflichten
alle unmittelbaren und mittelbaren Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung)
Vergebliche Aufwendungen durch eigene Druckerzeugnisse
gesetzliche und vertragliche Leistungspflichten, wie z. B.
entgangener Gewinn
vergebliche Aufwendungen
Nichterfüllung vertraglicher Pflichten wie z.B.
Schäden durch verzögerte Leistungserbringung
verschuldensunabhängige Haftung bei Abweichen von vereinbarten Beschaffenheiten von Sachen, Lieferungen oder
Leistungen wenn verschuldensunabhängig gehaftet werden muss
Schäden durch Virenübertragung
oder andere Malware
Eigenschadenversicherung für
vergebliche Aufwendungen des
Versicherungsnehmers bei Rücktritt
des Auftraggebers, (Entschädigungsgrenze € 250.000)
Vertrauensschadenelement
Eigenschadenversicherung für Diebstahl, Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter, (Entschädigungsgrenze € 250.000)
Ersatz der Reparaturkosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe (Entschädigungsgrenze € 250.000)
Kosten strafrechtlicher
Verteidigung, wenn der strafrechtliche
Vorwurf einen unter den
Versicherungsschutz fallenden
Haftpflichtanspruch zur Folge
haben könnte, Entschädigungsgrenze
€ 250.000
Beitragsfreie subsidiäre Rückwärtsversicherung
bei unmittelbarer
Vorversicherung
Mitversicherung von Vereinbarung
des pauschalen Schadenersatzes
mit Auftraggebern (sofern vereinbart)
Eigenschadenkomponente:
Fehldrucke von selbst erzeugten
Druckerzeugnissen für Dritte ohne
Sublimit.
Optional: Obhutsschäden an
gemietetem Equipment Entschädigungsgrenze
€ 50.000