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1.Vermessungsingenieur
Der Versicherungsnehmer war mit der Vermessung der Baustelle beauftragt. Nach dem profilieren des Feldes wurde festgestellt, dass die Stärke des Bodens zu hoch war. Auf den Pflöcken welche die Höhe der späteren Oberfläche kennzeichneten wurden die Markierungen anstatt mit einem + mit einem Minuszeichen versehen.
Durch die falsche Angabe der Bodenstärke entstand mehr Arbeit zum Aufbau und anschließend wieder zum Abbau des Bodens. Weiterhin kam es zum Stillstand auf der Baustelle. Diese wurden neben den Kosten zum Auf- und Abbau ebenfalls in Rechnung gestellt.
Höhe der Ersatzforderungen: 38.000 €
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2.Statiker/Tragwerksplaner
Dem Versicherungsnehmer war beauftragt eine Tragwerksplanung für eine Montagehalle zu erstellen. Bei der statischen Berechnung kam es zu einem Fehler bei der Last-Übernahme. Dieser Fehler wurde auf die weiteren Berechnungen übernommen und zog sich dann durch die Unterkonstruktion bis zum Halter durch.
Durch diese fehlerhafte Berechnung wurden die Dübel in den Lospunkt-Haltern nicht ausreichend dimensioniert. Die Fassaden von vier Gebäuden waren bereits fertig gestellt ein weiteres befand sich in der Montage. Die Hallen mussten teilweise wieder demontiert und mit richtig dimensionierten Dübeln versehen werden.
Höhe der Ersatzforderungen: 42.000,00 €
Der Versicherungsnehmer plante für eine Baugesellschaft die Konstruktion einer Betondecke für eine Sporthalle. Drei Jahre nach Inbetriebnahme der Halle brach die Decke zusammen, wobei 2 Menschen ums Leben kamen und die Halle vollständig zerstört wurde. Der Versicherungsnehmer wird mit der Begründung in Anspruch genommen, dass er die Deckenkonstruktion fehlerhaft geplant hätte.
Höhe der Ersatzforderungen: 1,6 Mio. €
Aus denkmalpflegerischen Gründen wurde der Umbau mehrerer alter Häuser in einer Gemeinde mit der Auflage verbunden, ihre Fassaden vollständig zu erhalten. Bei den Arbeiten an den Gebäuden ist eine Fassade plötzlich eingesunken. Der Versicherungsnehmer, der die statischen Berechnungen zur Absicherung der Fassaden vorgenommen hat, wird von der Bauwesenversicherung im Wege des Regresses auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Ihm wird vorgeworfen, bei der Absicherung die Standfestigkeit der Fassade sowie die Tragfähigkeit des Baugrundes nicht richtig eingeschätzt zu haben.
Höhe der Ersatzforderungen: 130.000,00 €
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3.Maschinen- und Anlagenbau
Der Versicherungsnehmer war mit der Erstellung von Werkstattzeichnungen für die maschinentechnische Ausstattung eines Verwaltungsgebäudes beauftragt. Ihm wird vorgeworfen, durch eine Vielzahl von Zeichnungsfehlern umfangreiche Änderungsarbeiten an vorgefertigten Stahlbauteilen verursacht zu haben.
Höhe der Ersatzleistungen: 100.000,00 €
Der Versicherungsnehmer war mit der Planung einer Befeuerungsanlage für einen Kessel in einer Raffinerie beauftragt. Aufgrund der asymmetrischen Anordnung der Zuführdüsen für Erdgas sowie für das Verbrennungssteuerungsgas (Gemisch aus Stickstoff und Sauerstoff) kam es nach kurzer Betriebsdauer zu Schäden an der Schamottierung der Verbrennungsanlage. Diese konnten erst bemerkt werden, als durch die hohen Temperaturen die Außenkesselhaut bereits zum Teil oxidiert war.
Höhe der Ersatzforderung: 420.000,00 €
Der Versicherungsnehmer erhielt den Auftrag, für ein Kraftwerk zwei Umschaltklappen für die Gasturbine zu planen. Kurz nach Inbetriebnahme der Gasturbine fiel der Umschaltmechanismus aus. Die Antriebssysteme hatten sich so stark verzogen, dass sie komplett erneuert werden mussten. Die Untersuchungen zur Schadenursache ergaben, dass der Versicherungsnehmer die Ausdehnungskoeffizienten der eingesetzten Werkstoffe falsch berechnet hatte.
Höhe der Ersatzforderungen: über 110.000,00 €
Der Versicherungsnehmer erhielt den Auftrag zur Planung einer Abluftreinigungs- und Lösemittelrückgewinnungsanlage für eine Druckerei. Kurz nach Inbetriebnahme der Anlage kam es zu einem Brand am Ausgang des Vorfilters. Durch den Brand wurde die gesamte Filteranlage zerstört. Dem Versicherungsnehmer wird vorgeworfen, bei seiner Planung die Adsorptionswärme falsch berechnet und demzufolge den Filter falsch ausgelegt zu haben.
Höhe der Ersatzleistungen: 60.000,00 €
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4.Prüfingenieur für Baustatik
Der Versicherungsnehmer hatte als Prüfingenieur die Statik eines Schwimmbadvordaches zu überprüfen. Dabei übersah er, dass dem Statiker bei seinen Berechnungen ein Fehler unterlaufen war und genehmigte die Statik. Nach Fertigstellung des Vordaches brach dieses zusammen und beschädigte 7 unter dem Dach geparkte Kraftfahrzeuge, darunter 2 Lkw mit Aufbauten.
Höhe der Ersatzforderungen: 37.000,00 €
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5.Beratender Ingenieur für Lüftungstechnik
Der Versicherungsnehmer hat als Fachingenieur für ein Verwaltungsgebäude an der Konstruktion einer sog. Lüftungsfassade mitgewirkt, bei der unter der aus Metall bestehenden Außenhaut motorisch betriebene Zu- und Abluftgeräte für die Raumdurchlüftung installiert sind. Diese Durchlüftung funktioniert nicht, weil die Strömungsverhältnisse in den Büroräumen nicht ausreichend berücksichtigt worden sein sollen.
Höhe der Ersatzforderungen: 438.000,00 €
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6.Beratender Ingenieur für Akustik und Schallschutz
Der Versicherungsnehmer war beauftragt, die Akustik einer Konzerthalle zu planen. Er berücksichtigte dabei nicht, dass eine etwa 1 Jahr nach Fertigstellung der Konzerthalle in Betrieb genommene U-Bahn-Linie nur etwa 150 Meter neben dem Fundament vorbeiführt. Aufgrund der durch den Betrieb der U-Bahn hervorgerufenen Erschütterungen sowie Geräusche sind erhebliche Dämmarbeiten an der Konzerthalle erforderlich.
Höhe der Ersatzforderungen: 220.000,00 €
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7.Elektro-/Elektronikingenieur
Der Versicherungsnehmer plante die elektronischen Steuerelemente einer Versuchsanlage zur Erprobung von Arzneimitteln. Die vom Versicherungsnehmer geplanten Sicherungen waren technisch nicht einsetzbar. Der mit der Erstellung der Steuerelemente beauftragte Unternehmer teilte dies dem Ingenieur mit und fragte an, ob Sicherungen mit einem geringeren Widerstand eingesetzt werden könnten. Der Versicherungsnehmer genehmigte dies, berücksichtigte jedoch den geringeren Widerstand nicht bei der weiteren Planung der Elektronikanlage. Aus diesem Grunde sprangen die Sicherungen beim Betrieb der Versuchsanlage ständig heraus und legten den Betrieb lahm. Die Sicherungen mussten mit großem Kostenaufwand durch andere ersetzt werden. Außerdem wurde dem Versicherungsnehmer vorgeworfen, dass er die Schaltkreise über drei Stockwerke hinweg nicht getrennt geschaltet hatte, sodass Kurzschlüsse in einem anderen Stockwerk sofort auf die im Keller befindliche Versuchsanlage durchschlugen. Die Schaltkreise in den einzelnen Stockwerken mussten mit hohem Aufwand getrennt werden.
Höhe der Ersatzforderungen: 170.000,00 €
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8.Beratender Ingenieur für Erd- und Grundbau, Geologe
Der Versicherungsnehmer war beauftragt, durch ein hydrogeologisches Gutachten abzuklären, ob die zur Kühlung einer Fertigungsanlage benötigte Kühlwassermenge von 450 m³/h über eine Kühlwasser-Brunnenanlage erschlossen werden kann. In seinem Gutachten hat der Versicherungsnehmer bestätigt, dass durch die Anlegung von 5 Horizontalbrunnen die geforderte Kühlwassermenge erschlossen werden kann. Tatsächlich werden jedoch, nachdem die Brunnenanlage fertiggestellt ist, im Dauerbetrieb lediglich 80 m³/h gefördert. Vom Anspruchsteller wird behauptet, dass eine entsprechend der realen Förderleistung dimensionierte Brunnenanlage ca. 750.000,00 € weniger gekostet hätte. Diese Differenz wird als Schaden geltend gemacht.
Eine Gemeinde wollte am Ufer eines Sees einen Fußweg auf Betonpfählen errichten (Gesamtlänge ca. 200 Meter). Der Versicherungsnehmer wurde aufgrund der unklaren Bodenverhältnisse und des steilen Ufers für geotechnische Untersuchungen eingeschaltet. Aufgrund seines Gutachtens wurden Pfähle eingerammt. Nach schweren Regenfällen rutschte die Böschung des Seeufers auf einer Länge von ca. 40 Meter ab. Die Dicke des abgerutschten Bodens betrug bis zu 5 Meter und setzte sich bis zu einer Seetiefe von ca. 50 Meter fort. Es wurden mehrere Bäume und auch eingerammte Pfähle fortgerissen. Als Ursache für den Erdrutsch wurden neben den starken Regenfällen und den dadurch bedingten Veränderungen des See-spiegels die Rammarbeiten an den Pfählen angesehen. Die Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers ergibt sich daraus, dass die Bodenproben nur bis in eine Tiefe von ca. 4 Metern vorgenommen wurden und in ca. 5 Meter Tiefe eine Gleitfläche vorhanden ist.
Höhe der Ersatzforderungen: 130.000,00 €