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Haftpflichtversicherung für IT- und Telekommunikationsunternehmen
Jahresumsatzsumme von maximal (in Euro)
Versicherungssumme für Vermögensschäden
150.000
250.000
500.000
750.000
1.000.000
€ 250.000
€ 390
€ 410
€ 455
€ 545
€ 680
€ 500.000
€ 480
€ 495
€ 520
€ 645
€ 765
€ 1.000.000
€ 595
€ 620
€ 655
€ 810
€ 960
€ 2.000.000
€ 730
€ 820
€ 840
€ 1060
€ 1235
€ 3.000.000
€ 835
€ 930
€ 990
€ 1280
€ 1390
Zusatzbaustein Verzögerungsschäden i
Entschädigungsgrenze
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 30
€ 40
€ 50
€ 60
€ 70
Zusatzbaustein Eigenschäden i
Entschädigungsgrenze
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 250.000
€ 15
€ 20
€ 25
€ 30
€ 40
Zusatzbaustein Kostenerstattung und Honorarübernahme i
Entschädigungsgrenze
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 250.000 / € 25.000
€ 45
€ 55
€ 65
€ 90
€ 120
Zusatzbaustein Geheimhaltungsvereinbarungen und Wettbewerbsverbote i
Entschädigungsgrenze
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 25.000
€ 15
€ 20
€ 25
€ 30
€ 35
Zusatz-Module
Zusatz-Modul Betriebshaftpflichtversicherung i
Versicherungssumme für Personen-und Sachschäden
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 3.000.000
€ 60
€ 5.000.000
€ 80
(die Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht-und Umwelt Schadenversicherung kann nur in Verbindung mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden)
Zusatz-Modul Cyber- und Datenversicherung i
Versicherungssumme
Prämienzuschlag je Jahresumsatzsumme
€ 250.000
€ 150
€ 175
€ 200
€ 225
€ 250
Der Selbstbehalt liegt für dieses Modul generell bei 5.000 € je Schadenfall. Die vereinbarte Versicherungssumme ist einfach maximiert je Versicherungsjahr.
Selbstbehalte
Für die unten genannten Versicherungssummen gelten folgende Selbstbehalte:
€ 500 für Vermögens- und Sachschäden; € 0 für Personenschäden.
Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von € 10.000.
Alle genannten Prämien sind Nettoprämien (ohne Versicherungssteuer) und ausschließlich jährlich zu zahlen.
Derzeit beläuft sich die Versicherungssteuer in Deutschland auf 19 % und in Österreich auf 11 %.
Die Jahresnettoprämie erhöht sich um den Betrag der Versicherungssteuer.
Welche Risiken sind mit der Hiscox IT-Haftpflichtversicherung versichert?
All-Risk-Bedingungen: offene Deckung für alle branchentypischen Haftungsrisiken ohne Sublimits
Transparentes Bedingungswerk: einfacher Aufbau und verständliche Sprache, ohne das in der Versicherungsbranche typische
„Kleingedruckte“
Weltweite Deckung
Deckungs-Highlights
Versicherungsschutz wird gewährt für:
gesetzliche und vertragliche Leistungspflichten wie z. B. mit dem Zusatzbaustein “Return of Project Costs”
entgangener Gewinn
vergebliche Aufwendungen
alle unmittelbaren und mittelbaren Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung)
Nichterfüllung vertraglicher Pflichten wie z.B.
Schäden durch verzögerte Leistungserbringung
verschuldensunabhängige Haftung bei Abweichen von vereinbarten Beschaffenheiten, wie z.B im Rahmen von Service Level Agreements und Dauerschuldverhältnissen
die Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (immaterielle Schäden)
die Verletzung von Geheimhaltungspflichten
Schäden durch Virenübertragung oder andere Malware
Eigenschadenversicherung für vergebliche Aufwendungen des Versicherungsnehmers bei Rücktritt des Auftraggebers, Entschädigungsgrenze € 250.000
Haftpflichtansprüche die aufgrund von Programmierungs-, Implementierungs- und Beratungsfehlern entstehen
Vertrauensschadenelement
Eigenschadenversicherung für Vermögensdelikte wie z. B. Diebstahl, Betrug, Untreue und Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter (Entschädigungsgrenze € 100.000)
Ersatz der Reparaturkosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe
Kosten der strafrechtlichen Verteidigung, wenn der strafrechtliche Vorwurf einen unter den Versicherungsschutz zur Folge haben könnte, (Entschädigungsgrenze € 250.000)
Versicherungsschutz bereits vor Abnahme der vereinbarten Leistung
Beitragsfreie subsidiäre Rückwärtsversicherung bei unmittelbarer Vorversicherung
Unbeschränkte Vorumsatz- Deckung, d.h. Schäden, verursacht in der Vergangenheit, sind versichert
Mitversicherung von Vereinbarung des pauschalen Schadenersatzes mit Auftraggebern (sofern vereinbart)
Annahmekriterien
Vom Freelancer bis zum Global Player
Geschäftssitz in Deutschland oder Österreich
Deckungsumfang
Bedingungssgemäß versichert sind die gesetzliche Haftpflicht sowie die vertraglich vereinbarte Leistungsspflicht aus dem gesamten Leistungsspektrum eines IT- oder Telekommunikationsunternehmens (Personen-. Sach- und Vermögensschäden), z.B.: